Volksinitiative

GENDER

FREI

Nein zu Gendersprache in Bildungseinrichtungen, öffentlicher Verwaltung, Landesregierung und nachgeordneten Behörden

Die Amtssprache ist Deutsch. Diese Verwaltungsnorm (§ 23 VerwVfG) verpflichtet alle staatlichen Stellen, ihre Veröffentlichungen in regelkonformem Deutsch zu verfassen.„Genderstern“) die Lesbarkeit so verfasster Texte offenkundig verschlechtert.

Gendern ist kein natürlicher Bestandteil (der grammatischen Struktur) des Deutschen, es ist ein Fremdköper und lässt sich nicht oder zumindest nicht ohne Brüche und Widersprüche in die Grammatik hineinschleusen.

Dem „Rat für deutsche Rechtschreibung“, ein zwischenstaatliches Gremium dem die Bundesrepublik Deutschland angehört, ist die Aufgabe übertragen, Grammatik und Rechtschreibung der deutschen Sprache zu bestimmen.

Am 15.12.2023 sprach sich der Rat zum wiederholten Male und eindeutig gegen die Einführung einer sogenannten„gendergerechten Sprache“ aus, vor allem weil die dabei verwendeten Sonderzeichen (z.B. „Genderstern“) die Lesbarkeit so verfasster Texte offenkundig verschlechtert.

Entgegen der klaren Bestimmungen und Empfehlungen nutzen allerdings immer mehr öffentliche Stellen (Behörden, Schulen, Universitäten, Kultureinrichtungen) die Gendersprache sowohl in Wort als auch Schrift.

Deshalb möge der Landtag wie nachfolgend beschließen:

  1. Die Landesregierung wird aufgefordert, das sogenannte „Gendern“ in sämtlichen Behörden, Dienststellen und allen öffentlichen Bildungseinrichtungen des Landes Brandenburg zu untersagen.
  2. Diese Untersagung bezieht sich sowohl auf den mündlichen Gebrauch der Gendersprache sowie auch deren Benutzung in der Schriftform. Es ist unverzüglich verbindlich anzuordnen oder durch gesetzliche Regelung umzusetzen, dass nur die Orthografie, die vom Rat für Deutsche Sprache bestimmt wurde (oder bestimmt werden wird), in amtlichen Verlautbarungen und Texten Verwendung finden darf.
  3. Die Genderorthografie, insbesondere Binnen-I, Gendersternchen, Unterstrich und Doppelpunkte werden als Rechtschreibfehler qualifiziert und sind aus amtlichen Verlautbarungen/Texten zu entfernen.
  4. Das generische Maskulinum oder die Verwendung der Doppelform als normierter Standard eines regelkonformen (Schrift-)Sprachgebrauchs wird verbindlich vorgeschrieben. Eventuell bestehende Erlasse, Dienstvorschriften oder sonstige Normierungen, die dieser Vorgabe widersprechen, sind aufzuheben oder entsprechend zu ändern.
  5. Die Landesregierung hat diese Vorgaben unverzüglich rechtssicher umzusetzen und insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass Verstöße gegen die Vorgaben justiziabel sind.
  6. Beschlussvorlagen, Anträge, Gesetzesvorlagen sowie alle sonstigen offiziellen Dokumente der Landesregierung sind in klarer und verständlicher Schreibweise abzufassen. Genderelemente sind, soweit schon vorhanden, wieder zu entfernen.

Während in der Vergangenheit politische Entscheidungen unsere Gesellschaft immer mehr gespalten haben, weil Gegensätze gegeneinander ausgespielt wurden (jung-alt, Mann-Frau, Kind-Erwachsener, Ost-West, arm-reich,…) hat die Sprache die Eigenschaft, Menschen zu verbinden und die Gesellschaft zu einen.

Eine präzise und allgemein verständliche Sprache ist unverzichtbare Grundlage für unsere gegenseitige Verständigung. Die deutsche Sprache hat sich über Jahrhunderte auf natürliche Weise entwickelt und ist das prägende Band der deutschen Kulturnation. Sie ist ein lebendes Kulturgut. Unsere sprachgeschichtliche Entwicklung vollzog sich auf natürliche Weise!

Seit Jahren wird dem widersprechend eine zunehmend aufgeheizte Debatte über die Verwendung der sogenannten„Gendersprache“ geführt, vor allem unter dem Deckmantel einer „geschlechterneutralen Sprache“: Gendersternchen, Binnen-I,… schwächen aber die Fähigkeit von Sprache, über Unterschiede hinweg zu verbinden. Die aufdringliche Verwendung dieser Gendersprache etwa in den Medien führt zu einer unnötigen Polarisierung.

Das „generische Maskulinum“ ist ein natürlicher Bestandteil der Grammatik der deutschen Sprache und hat mit dem biologischen Geschlecht nichts zu tun. Dass sich in der deutschen Pluralform ausschließlich weibliche Formen finden, ist ebenfalls kein Fall einer Diskriminierung. Die Sexualisierung von Sprache hingegen führt zu einer verstärkten Spaltung – selbst unter Feministen wird der Genderfeminismus zum Teil abgelehnt.

Das Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung bildet den länderübergreifenden Rahmen der deutschen Rechtschreibung, die in Schulen, in der Verwaltung und in der Rechtspflege verbindlich sein muss. Der Rat für Deutsche Rechtschreibung hat in seinen Empfehlungen seit 2021 die Einführung einer „geschlechtergerechten Sprache“ in sein Regelwerk ausdrücklich nicht empfohlen. Der Gebrauch der „geschlechtergerechten“ Sprache und deren Umsetzung in Schriftform mittels Sonderzeichen ist somit regelwidrig.

Wir wollen unsere deutsche Sprache schützen!

Einem Niedergang unserer Muttersprache wollen wir entgegenwirken. Und Repräsentanten und Organe der Staatsgewalt sollen der Wahrung der deutschen Sprache verpflichtet sein. Leider ist festzustellen, dass viele Politiker dieser Aufgabe nicht in gebotener Weise nachkommen. Ihnen wollen wir nachhelfen. Art. 3 des EU-Vertrages verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Pflege und Förderung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt. Wird die eigene Sprache nicht geschützt, ist die festgestellte Vielfalt in Gefahr.

Zahlreiche Umfragen aus den letzten Jahren haben bestätigt, dass eine Mehrheit in Deutschland und auch im Land Brandenburg, Sprachumgestaltung der deutschen Sprache zu einer Gendersprache ablehnt:

nur 22 Prozent der Bundesbürger die Verwendung einer geschlechtsneutralen Sprache unter Nutzung von „Genderzeichen“ wie Sternchen, Unterstrich, Doppelpunkt und einer Pause beim Sprechen persönlich gut. Fast drei Viertel (73 Prozent) stört es, wenn so gesprochen oder geschrieben wird. Und die einzige Gruppe, die das „Gendern“ mehrheitlich gut findet, sind die Anhänger der Grünen (58 Prozent). Ähnlich deutlich fällt die Ablehnung von Plänen aus, die öffentliche Verwaltung – wie in Niedersachsen vorgesehen – auf die Verwendung einer geschlechtsneutralen Sprache in geschriebenen Texten zu verpflichten. 22 Prozent der Bundesbürger fänden das richtig, 75 Prozent lehnen solche Pläne ab.

Infratest Dimap im Auftrag des WDR: mehr als 1000 Personen nahmen im September 2022 an der Befragung teil
Nach einer Umfrage des WDR ist das Gendern kein wichtiges Thema mehr. Der Gender-Gap wird mehrheitlich abgelehnt. Dabei ist besonders interessant, dass 41 Prozent der Befragten angaben, dass das Gendern in ihren Augen „gar nicht wichtig“ sei. Diese Personengruppe ist um mehr als elf Prozent gewachsen. Nur noch 16 Prozent der Befragten halten das Gendern für ein wichtiges Thema.

Während sich im Osten lediglich 14 Prozent für die Verwendung einer geschlechtsneutralen Sprache aussprachen und 82 Prozent dagegen, waren im Westen 23 Prozent dafür und 72 Prozent dagegen.

https://www.infratest-dimap.de/umfragen-analysen/bundesweit/umfragen/aktuell/weiter-vorbehalte-gegen-gendergerechte-sprache/

Allein aufgrund der gesellschaftlichen Mehrheitsverhältnisse wird deutlich, dass von einer Akzeptanz der Gendersprache in der Bevölkerung nicht ausgegangen werden kann. Eine „von oben bestimmte“ Veränderung unserer Sprache wird auch langfristig gesehen eher auf Ablehnung stoßen.

Aber es ist nicht nur der vor allem ideologisch bestimmte Hintergrund, den viele ablehnen, gendern stört einfach auch beim Lesen und Gendersprache kann nicht so schnell erfasst werden, wie die regelkonforme Schreibweise. Es ergeben sich seltsame Wortschöpfungen, die wie eine Sprachstörung wirken oder ein merkwürdiges Kauderwelsch, das unser Sprachempfinden stört. Insbesondere erschwert Gendern das Lesen, Schreiben und Sprechen bei all denjenigen, die nicht richtig lesen und schreiben können und erweist sich besonders problematisch bei Menschen mit Seh-/Hörbehinderungen sowie Menschen, die gerade erst Deutsch lernen.

In der schulischen Lehrer-Schüler- und Lehrer-Eltern-Kommunikation finden in der Schriftsprache derzeit die unterschiedlichsten Sonderzeichen Verwendung, darunter der Asterisk (Sternchen), der „Gender-Gap“, das Kolon (Doppelpunkt) sowie das Binnen-I. Die Einheitlichkeit der Rechtschreibung ist damit an Brandenburgs Schulen nicht mehr gegeben. Der uneinheitliche Gebrauch „geschlechtergerechter“ Sprache mittels Sonderzeichen im Bereich der Schule erschwert das regelkonforme Erlernen der deutschen Muttersprache in Wort und Schrift und stellt daher insbesondere für Grundschüler, Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarfen sowie für Schüler mit Migrationshintergrund ein unnötiges Lernhindernis dar.

Übereinstimmenden Medienberichten zufolge hat das CDU-geführte Kultusministerium im schwarz-rot-grün regierten Freistaat Sachsen hieraus die Konsequenzen gezogen und die Verwendung besonderer Zeichen für „geschlechtergerechte“ Sprache an den sächsischen Schulen sowie in offiziellen Schulschreiben Ende August 2021 untersagt.¹ Die Schleswig-Holsteinische Bildungsministerin Karin Prien (CDU) sprach sich am 5. September 2021 ebenfalls gegen „geschlechtergerechte“ Sprache an Schulen aus.²

1 Vgl. u.a. Dresdner Neueste Nachrichten, „Keine Gender-Sterne in Dresdens Schulen“, v. 30.08.2021 (https://www.dnn.de/Dresden/Lokales/Ministerium-in-Dresden-stoppt-Gender-Stern-an-Schulen; letzter Zugriff: 06.09.2021).
2 Vgl. u.a. Redaktionsnetzwerk Deutschland, „Laschets Bildungsexpertin Prien will Gendersternchen an der Schule verbieten“, v. 05.09.2021 (https://www.rnd.de/politik/gegen-gendern-an-schulen-kieler-bildungsministerin-karin-prien-aus-armin-laschets- zukunftsteam-will-6BWMVVTX3FA6DEXIBDAT57E774.html; letzter Zugriff: 06.09.2021).

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